Kontakt
Sollten Sie Fragen, oder einen Terminwunsch haben, schreiben Sie uns gerne.
Ihre Zahngesundheit ist unser Antrieb. Schreiben Sie uns gerne Ihre Anliegen und wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.
FAQ’s – Viele Fragen gleich beantwortet
Das ist sehr individuell und die Empfehlungen variieren zwischen ein und vier Mal jährlich. Dies hängt sowohl vom Zustand der Zähne als auch von möglichen Begleiterkrankungen ab. Zweimalige Kontrollen pro Jahr sind ratsam und werden auch von den Krankenkassen übernommen. Bei Patienten mit Erkrankungen wie schwerer Parodontitis oder Diabetes sind jedoch drei bis vier Kontrollen jährlich durchaus zu empfehlen.
Bei auftretenden Beschwerden und Zahnschmerzen sind wir während unserer Öffnungszeiten jederzeit für Sie erreichbar.
An Wochenenden und Feiertagen ist ein zentraler Notdienst für Sie da, den Sie unter der folgenden Telefonnummer erreichen können: 116 117
Gesetzlich sind Krankenkassen lediglich dazu verpflichtet, „notwendige“ Leistungen zu tragen. Die Definition von „notwendig“ findet sich in §12 des Sozialgesetzbuch V: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können von den Versicherten nicht beansprucht, von den Leistungserbringern nicht erbracht und von den Krankenkassen nicht genehmigt werden.“ Das hat zur Folge, dass beispielsweise ästhetisch anspruchsvolle Kompositrestaurationen oder keramisch verblendete Kronen im Seitenzahnbereich gesetzlich als über das „ausreichende Maß“ hinausgehend betrachtet werden und dementsprechend nur teilweise von den Krankenkassen unterstützt werden.